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   OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98   

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https://dejure.org/1998,8933
OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98 (https://dejure.org/1998,8933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.1998 - 9 U 130/98 (https://dejure.org/1998,8933)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 1998 - 9 U 130/98 (https://dejure.org/1998,8933)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 217/63

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht; Inspektion von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
    Dazu reicht im Regelfalle eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung der Straßenbäume, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit aus (BGH VersR 1965, 475; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Hamm NZV 1998, 282).

    Eine eingehende Untersuchung der Straßenbäume ist dagegen dann vorzunehmen, wenn Umstände vorliegen, die nach der Erfahrung auf eine besondere Gefährdung des Verkehrs hindeuten, etwa eine sperrige oder trockene Belaubung, trockene Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall (BGH NJW 1965, 815).

  • OLG Hamm, 10.10.1997 - 9 U 106/97

    Verkehrssicherungspflicht für an einer Straße stehende Bäume

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
    Dazu reicht im Regelfalle eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung der Straßenbäume, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit aus (BGH VersR 1965, 475; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Hamm NZV 1998, 282).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 18 U 228/89

    Pflicht zur sorgfältigen äußeren Prüfung von Straßenbäumen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.1998 - 9 U 130/98
    Dazu reicht im Regelfalle eine in angemessenen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung der Straßenbäume, bezogen auf Gesundheit und Standsicherheit aus (BGH VersR 1965, 475; OLG Düsseldorf VersR 1992, 467; OLG Hamm NZV 1998, 282).
  • OLG Hamm, 06.04.2001 - 9 U 193/00

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung durch

    Hierzu reicht im Regelfall eine in angemessenen regelmäßigen Abständen vorgenommene äußere Sichtprüfung hinsichtlich der Standfestigkeit und Gesundheit des Baumes sowie äußerlich erkennbarer, von dem Baum ausgehender Gefahren aus (ständige Rechtsprechung: BGH, VersR 1965, 475; Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; NZV 1998, 228; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 467; OLG Köln, DAR 1993, 351).

    Gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln oder Unterlassen entstehen, sondern auf Begebenheiten der Natur beruhen, muß ein Straßennutzer als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko hinnehmen (Senat, Urteil vom 04.09.1998, Az. 9 U 130/98; OLG Köln, DAR 1993, 351).

  • OLG Hamm, 05.07.2023 - 11 U 149/22

    Verkehrssicherungspflicht; Fahrzeugschaden; herabfallende Vogeleier; Taubenei;

    Insbesondere muss der Verkehrssicherungspflichtige regelmäßig nicht für die dem Verkehr bekannten natürlichen Eigenschaften oder für auf Naturgewalten beruhende besondere Gefahren einstehen; ein Straßenbenutzer muss vielmehr gewisse Gefahren, die nicht durch menschliches Handeln und Unterlassen entstehen, sondern auf Gegebenheiten der Natur beruhen, als unvermeidbar und daher als eigenes Risiko hinnehmen (OLG Hamm, Urteil vom 4. September 1998 - 9 U 130/98 -, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. Oktober 2002 - 4 U 100/02 -, juris Rn. 12).
  • VG Düsseldorf, 22.05.2013 - 25 K 7920/12

    Baumschutzsatzung; Ausnahmegenehmigung; Pappel; Schwarzpappel; Grünbruch

    vgl. Oberlandesgericht (OLG) Köln, Urteil vom 24. Mai 1994 - 22 U 11/94 -, juris, Rn. 3; OLG Koblenz, Urteil vom 1. Dezember 1997 - 12 U 1370/96 -, juris, Rn. 6 und Urteil vom 14. Februar 2001 - 1 U 1161/99 -, juris, Rn. 13; OLG Hamm, Urteil vom 4. September 1998 - 9 U 130/98 -, juris, Rn. 6; OLG Saarbrücken, Urteil vom 29. Juni 2010 - 4 U 482/09-140 -, VersR 2011, 926 mit Anm. Hilsberg; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 12 U 103/10 -, juris, Rn. 18.
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